Der Rundfunkbeitrag ist für viele Menschen in Deutschland ein Thema, das erst relevant wird, wenn sich die Lebenssituation ändert. Ob Umzug ins Ausland, Zusammenzug mit dem Partner oder der Tod eines Angehörigen – in bestimmten Fällen können Sie Ihr Beitragskonto beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden. Es gibt verschiedene Gründe für eine Abmeldung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag, wie gesundheitliche, soziale oder wohnungsbezogene Gründe, die eine Befreiung rechtfertigen können. Diese Anleitung zeigt Ihnen genau, wie das funktioniert.

Für die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag entstehen keine Kosten.

Wichtigste Punkte auf einen Blick

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Gerät oder Person. Das bedeutet: Egal ob Sie allein wohnen oder in einer Großfamilie leben, es fällt nur ein Beitrag an.

  • Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Wohnung (Stand 2026), unabhängig davon, ob Sie Radio, Fernsehen oder Internet nutzen.
  • Eine Abmeldung ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa bei Auszug aus der Wohnung, Zusammenzug mit einem bereits zahlenden Beitragszahler, Umzug ins Ausland oder Tod der beitragspflichtigen Person.
  • Für die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag fallen keine Kosten an.
  • Die Abmeldung muss ausschließlich direkt bei der zuständigen Stelle, dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, erfolgen – eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt reicht nicht aus.
  • Für die Abmeldung benötigen Sie Nachweise wie eine Meldebescheinigung, Sterbeurkunde oder Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt.
  • Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung vollständig beim Beitragsservice eingeht.

Rundfunkbeitrag abmelden oder Befreiung beantragen?

rundfunkbeitrag abmelden

Bevor Sie handeln, sollten Sie den Unterschied zwischen Abmeldung und Befreiung kennen. Bei einer Abmeldung entfällt Ihr Beitragskonto komplett – Sie zahlen künftig nichts mehr. Bei einer Befreiung oder Ermäßigung bleibt das Konto bestehen, aber Ihre Zahlungspflicht wird reduziert oder ausgesetzt.

Die Rundfunkbeitragspflicht gilt pro Wohnung in Deutschland. Es spielt keine Rolle, wie viele Personen dort leben oder ob überhaupt Geräte zum Empfang von Rundfunk vorhanden sind.

Eine Abmeldung ist sinnvoll bei:

  • Dauerhaftem Auszug aus der Wohnung ohne neue beitragspflichtige Wohnung in Deutschland
  • Zusammenzug mit einer Person, die bereits ein Beitragskonto für die gemeinsame Wohnung führt
  • Vollständiger Aufgabe einer Zweitwohnung
  • Tod des bisherigen Kontoinhabers

Eine Befreiung oder Ermäßigung kommt in Betracht aus verschiedenen Gründen:

  • Soziale Gründe wie Bezug von Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder BAföG)
  • Gesundheitliche Gründe, etwa wenn Sie taubblind sind
  • Behinderung mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (z.B. RF-Kennzeichnung für eine Ermäßigung auf 6,12 Euro)

Wichtig: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann rückwirkend für bis zu drei Jahre beantragt werden, sofern die Voraussetzungen durchgehend erfüllt waren. Abmeldungen wirken dagegen in der Regel nur für die Zukunft. Dieser Artikel konzentriert sich primär auf das Abmelden einer Wohnung.

Wann ist eine Abmeldung des Rundfunkbeitrags möglich?

Die Abmeldung Ihres Beitragskontos ist an konkrete Lebenssituationen gebunden. Es gibt verschiedene Gründe, die eine Abmeldung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag rechtfertigen, wie zum Beispiel gesundheitliche, soziale oder wohnungsbezogene Gründe. Hier die wichtigsten Fälle im Überblick:

Abmeldegrund

Typische Situation

Erforderlicher Nachweis

Auszug aus der Wohnung

Umzug ins Ausland, zu den Eltern, in eine Pflegeeinrichtung

Meldebescheinigung, Abmeldebestätigung

Zusammenzug

Einzug beim Partner, der bereits zahlt

Beitragsnummer des Partners, Meldebescheinigung

Wegfall Zweitwohnung

Aufgabe oder Umwandlung zur Hauptwohnung

Nachweis über Wohnsitz

Todesfall

Tod der beitragspflichtigen Person

Sterbeurkunde

Gewerbeaufgabe

Schließung von Betriebsstätte, Büro, Ferienwohnung

Gewerbeabmeldung

Beachten Sie: Eine bloße Änderung im Melderegister beim Einwohnermeldeamt führt nicht automatisch zur Abmeldung beim Beitragsservice. Sie müssen selbst aktiv werden und die Abmeldung gesondert einreichen. Halten Sie dabei Ihre persönliche Beitragsnummer bereit, da diese für die Abmeldung zwingend erforderlich ist, damit die Abmeldung korrekt zugeordnet werden kann.

So melden Sie den Rundfunkbeitrag richtig ab

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Diese praktische Checkliste können Sie direkt abarbeiten, um Ihre Abmeldung korrekt durchzuführen.

Schritt 1: Abmeldegrund klären

Prüfen Sie zunächst, welcher Abmeldegrund bei Ihnen vorliegt: Umzug, Zusammenzug, Auslandsaufenthalt, Todesfall, Gewerbeaufgabe oder Aufgabe einer Zweitwohnung. Stellen Sie sicher, dass tatsächlich keine neue Beitragspflicht entsteht.

Schritt 2: Unterlagen sammeln

Je nach Situation benötigen Sie unterschiedliche Nachweise:

  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt mit Auszugsdatum
  • Sterbeurkunde bei Todesfall
  • Mietvertrag mit Enddatum oder Kündigungsbestätigung
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland bei Auslandsumzug
  • Gewerbeabmeldung oder Handelsregisteraustragung bei Betrieben

Schritt 3: Online-Abmeldung nutzen

Der schnellste Weg führt über das Online-Formular auf der offiziellen Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Dort können Sie Ihre Angaben direkt eingeben und Nachweise als Dateianhänge hochladen (PDF, Bilddateien etc.).

Schritt 4: Alternative – postalische Abmeldung

Falls Sie den Postweg bevorzugen:

  1. Laden Sie das Abmeldeformular als PDF herunter
  2. Drucken Sie es aus und füllen Sie alle Angaben vollständig aus
  3. Unterschreiben Sie das Formular
  4. Legen Sie Kopien aller Nachweise bei
  5. Senden Sie alles an die Adresse: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln

Schritt 5: Bei Zusammenzug oder WG

Geben Sie im Abmeldeformular den Namen und die Beitragsnummer der Person an, die künftig den Beitrag zahlt. Ihre Mitbewohner können sich auf dieses bestehende Beitragskonto berufen.

Schritt 6: Eingangszeitpunkt beachten

Die Abmeldung wird in der Regel zum Ende des Monats wirksam, in dem sie vollständig beim Beitragsservice eingeht. Fehlende Unterlagen können zu Verzögerungen führen.

Tipp: Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf – das ausgefüllte Formular, Kopien der Nachweise und den Versandbeleg. Diese benötigen Sie, bis die schriftliche Abmeldebestätigung eingegangen ist.

Was passiert nach der Abmeldung?

Nach Eingang Ihrer Abmeldung prüft der Beitragsservice Ihre Angaben und Unterlagen. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung – je nach gewähltem Weg per Post oder elektronisch.

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen für die Abmeldung erfüllt sind und Ihre Meldung eingegangen ist. Bei einem Auszug am 15. Mai und einer Abmeldung, die am 20. Mai eingeht, endet die Zahlung zum 31. Mai.

Erstattung zu viel gezahlter Beiträge:

Haben Sie aufgrund einer verspäteten Abmeldung zu viel gezahlt, werden diese Beträge nach Prüfung erstattet oder mit offenen Forderungen verrechnet.

SEPA-Lastschrift:

Falls Sie am Einzugsverfahren teilnehmen, wird Ihr Konto ab dem wirksamen Datum automatisch nicht mehr belastet. Kontrollieren Sie dennoch Ihre Kontoauszüge über einige Monate, um sicherzugehen.

Bei Ablehnung oder Rückfragen vom Beitragsservice – etwa wegen unvollständiger Unterlagen – sollten Sie unbedingt fristgerecht reagieren. Ignorieren Sie solche Schreiben nicht, sonst drohen Mahnverfahren und zusätzliche Gebühren.

Besondere Konstellationen: WGs, Familien & Zweitwohnungen

WGs, Familien & Zweitwohnungen

Im Alltag ergeben sich häufig Situationen, die nicht auf den ersten Blick eindeutig sind, ähnlich wie bei der Entscheidung, ob und wie man laufende Verträge oder Abos wie ein Netflix-Abo kündigen sollte. Hier die wichtigsten Szenarien:

Wohngemeinschaften

Für jede Wohnung ist nur ein Beitragskonto nötig – auch in einer WG. Alle anderen Bewohner können sich auf dieses Konto berufen und ihr eigenes bisheriges Konto abmelden. Dafür geben Sie im Abmeldeformular Name und Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners an.

Familienhaushalt

In einem Familienhaushalt reicht es, wenn eine volljährige Person den Beitrag zahlt. Ziehen Kinder aus und beziehen eine eigene Wohnung, müssen sie ein eigenes Beitragskonto anlegen – eine neue beitragspflichtige Wohnung entsteht.

Partnerschaft und Zusammenzug

Beim Einzug in die Wohnung des Partners können Sie Ihre bisherige Wohnung auflösen und das dortige Beitragskonto abmelden. Empfehlenswert ist, das Konto der Person fortzuführen, an deren Adresse die gemeinsame Wohnung bereits gemeldet ist.

Zweitwohnung

Zweitwohnungen sind grundsätzlich beitragspflichtig. Allerdings ist seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung möglich, wenn Sie für Ihre Hauptwohnung bereits zahlen. Beantragen Sie in diesem Fall ausdrücklich eine Befreiung für die Zweitwohnung und fügen Sie Nachweise zur Hauptwohnung bei.

Wichtig: Reagieren Sie bei allen Sonderfällen auf Schreiben des Beitragsservice. Ignorieren führt oft zu doppelten Konten oder Nachforderungen.

Vorsicht vor unseriösen Angeboten zur Abmeldung

Die Abmeldung und auch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag sind beim offiziellen Beitragsservice kostenlos – es fallen keinerlei Kosten für die Abmeldung an. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, und wenn die Voraussetzungen für eine Abmeldung erfüllt sind, entfällt die Beitragspflicht ohne zusätzliche Gebühren. Lassen Sie sich nicht von dubiosen Anbietern täuschen.

Im Internet finden sich Websites und vermeintliche Dienstleister, die Geld für angebliche Abmelde-Services verlangen. Das ist unnötig und oft unseriös.

Nutzen Sie ausschließlich:

  • Die offizielle Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
  • Seriöse Informationsportale der Bundesländer und Verbraucherzentralen

Warnung: Musterschreiben oder “Tricks”, die eine generelle Verweigerung des Rundfunkbeitrags versprechen, sind in der Praxis wirkungslos. Sie führen meist nur zu Mahnungen und können im schlimmsten Fall Vollstreckungsmaßnahmen auslösen.

Prüfen Sie die Webadresse genau. Zahlen Sie niemals Geld für Formulare und geben Sie keine unnötigen Kontodaten an Dritte heraus.

Kontakt und wichtige Links

Für Fragen rund um den Rundfunkbeitrag und die Abmeldung steht Ihnen der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als zentrale Anlaufstelle und zuständige Stelle zur Verfügung. Sie können den Beitragsservice telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kontaktformular erreichen. Auf der offiziellen Website finden Sie zudem wichtige Links zu Formularen, Hilfestellungen und weiterführenden Informationen. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihren Ort auszuwählen, um spezifische Informationen und Anweisungen zur Abmeldung für Ihre Region zu erhalten.

Kontaktmöglichkeiten:

  • Telefon: 01806 999 555 10 (gebührenpflichtig, je nach Anbieter)
  • E-Mail: kundenservice@beitragsservice.de
  • Online-Kontaktformular auf der Website des Beitragsservice

Nutzen Sie diese Kanäle, um Feedback zu geben, Fragen zu klären oder Unterstützung bei der Abmeldung zu erhalten.

Fristen bei der Abmeldung vom Rundfunkbeitrag

Wichtig ist, dass Sie bei der Abmeldung die geltenden Fristen beachten. Die Abmeldung wird zum Ende des Monats wirksam, in dem der Beitragsservice Ihre vollständigen Unterlagen erhält. Eine rückwirkende Abmeldung ist in der Regel nicht möglich, außer bei besonderen Umständen wie dem Tod oder einem Auslandsumzug mit entsprechender Nachweisführung.

Reichen Sie die Abmeldung daher möglichst zeitnah ein, um unnötige Zahlungen zu vermeiden. Fehlende oder unvollständige Nachweise können zu Verzögerungen führen, deshalb sollten Sie alle erforderlichen Dokumente sorgfältig beifügen.

Vollmacht und Betreuungsvollmacht für die Abmeldung

Wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, die Abmeldung vorzunehmen, können Sie eine andere Person bevollmächtigen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, die dem Beitragsservice vorgelegt werden muss. In Fällen, in denen eine Betreuungsvollmacht besteht, kann auch der gesetzliche Betreuer die Abmeldung übernehmen.

Die Vollmacht sollte Ihren Namen, die des Bevollmächtigten, den Umfang der Vertretung sowie Ihre Unterschrift enthalten. So wird sichergestellt, dass die Abmeldung korrekt und rechtsgültig erfolgt.

Rundfunkgebühren und Fernsehgebühr – Begriffserklärung

Der Begriff “Rundfunkgebühren” wird oft synonym zum Rundfunkbeitrag verwendet. Früher gab es die sogenannte Fernsehgebühr, die geräteabhängig erhoben wurde. Seit der Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013 gilt jedoch eine pauschale Gebühr pro Wohnung, unabhängig von der Anzahl oder Art der Empfangsgeräte. Die Beitragspflicht besteht dabei unabhängig davon, ob und welche Sender – also öffentlich-rechtliche oder private Rundfunk- und Fernsehsender – tatsächlich genutzt werden.

Diese Umstellung wurde im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgelegt, der die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung des Beitrags in allen Bundesländern regelt.

Beispiel: Abmeldung bei Zusammenzug in eine Lebensgemeinschaft

Wenn Sie mit Ihrem Partner oder einer anderen Person zusammenziehen, die bereits den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlt, können Sie Ihr eigenes Beitragskonto abmelden.

Dazu benötigen Sie im Abmeldeformular die Beitragsnummer des Partners sowie eine Meldebescheinigung, die den gemeinsamen Wohnsitz bestätigt. Nach erfolgreicher Abmeldung entfällt Ihre Beitragspflicht für die bisherige Wohnung.

Diese Regelung gilt auch für andere Formen von Lebensgemeinschaften, sofern nur eine Wohnung beitragspflichtig ist.

Bescheinigung und Unterschrift bei der Abmeldung

Für die Abmeldung ist in der Regel eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift erforderlich. Im Online-Formular erfolgt die Bestätigung durch eine digitale Unterschrift oder eine eindeutige Identifikation.

Wenn Sie die Abmeldung postalisch einreichen, unterschreiben Sie das Formular eigenhändig. Zudem legen Sie alle erforderlichen Nachweise als Kopien bei, damit der Beitragsservice die Abmeldung prüfen und bearbeiten kann.

Abmeldung bei einer Einrichtung oder Pflegeeinrichtung

Wenn Sie dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung oder eine andere betreute Einrichtung ziehen, kann dies ein Grund für die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag sein. In diesem Fall benötigen Sie entsprechende Nachweise, etwa eine Bestätigung der Einrichtung oder eine Bescheinigung über den Einzug.

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie die bisherige Wohnung aufgegeben haben. Informieren Sie den Beitragsservice rechtzeitig und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, um eine korrekte Abmeldung zu gewährleisten.

Fernsehen und Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag gilt unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Fernsehen empfangen oder öffentlich-rechtliche Sender nutzen. Das bedeutet, auch wenn Sie keinen Fernseher besitzen oder keine Fernsehsender aktiv ansehen, sind Sie grundsätzlich beitragspflichtig, sofern Sie eine Wohnung innehaben. Die Beitragspflicht bezieht sich auf die Wohnung als solche und nicht auf die Nutzung von Fernsehern oder Radios. Öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio werden durch den Beitrag finanziert, weshalb die Zahlungspflicht für alle Haushalte gilt.

Welche Sender sind durch den Rundfunkbeitrag abgedeckt?

Der Rundfunkbeitrag finanziert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, darunter die bekannten Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio. Diese Sender bieten eine Vielzahl an Programmen im Hörfunk, Fernsehen und Online-Streaming an. Die Beitragspflicht ist unabhängig davon, ob Sie diese Sender tatsächlich empfangen oder nutzen. Private Fernsehsender oder Radiosender sind nicht durch den Rundfunkbeitrag abgedeckt und finanzieren sich über Werbung oder Abonnements.

Anschrift für die Abmeldung des Rundfunkbeitrags

Die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag muss direkt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erfolgen. Die postalische Anschrift für die Abmeldung lautet:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Es ist wichtig, die Abmeldung schriftlich einzureichen, entweder per Post oder über das Online-Formular auf der offiziellen Website. Eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt reicht nicht aus, um die Beitragspflicht zu beenden. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Nachweise und Ihre Beitragsnummer beizufügen, damit die Abmeldung schnell und korrekt bearbeitet werden kann.

Hörfunk und Rundfunkbeitrag

Neben dem Fernsehen umfasst der Rundfunkbeitrag auch die Finanzierung von Hörfunkangeboten. Das bedeutet, dass Radiosender, die öffentlich-rechtlich sind, ebenfalls durch den Beitrag finanziert werden. Unabhängig davon, ob Sie tatsächlich ein Radio besitzen oder Hörfunksender empfangen, bleibt die Beitragspflicht für Ihre Wohnung bestehen. Der Beitrag ist somit nicht an die Nutzung von Radio oder Fernsehen gekoppelt, sondern gilt pauschal für jede Wohnung.

Zusammenfassung

Der Rundfunkbeitrag wird in Deutschland pro Wohnung erhoben und beträgt aktuell 18,36 Euro monatlich. Eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa bei Auszug aus der Wohnung, Zusammenzug mit einem bereits zahlenden Partner, Umzug ins Ausland, Aufgabe einer Zweitwohnung oder Todesfall der beitragspflichtigen Person. Die Abmeldung muss aktiv und nachweislich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erfolgen, eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt reicht nicht aus. Dabei sind wichtige Nachweise wie Meldebescheinigung, Sterbeurkunde oder Abmeldebestätigung vorzulegen.

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung vollständig eingegangen ist. Für Wohngemeinschaften oder Familien reicht in der Regel ein Beitragskonto pro Wohnung aus. Befreiungen oder Ermäßigungen können unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden, wirken aber anders als die Abmeldung. Nach der Abmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung vom Beitragsservice. Vorsicht ist geboten vor unseriösen Anbietern, denn die Abmeldung ist beim offiziellen Beitragsservice kostenlos.

FAQ zum Abmelden des Rundfunkbeitrags

  1. Kann ich den Rundfunkbeitrag rückwirkend abmelden?

    Grundsätzlich entfällt der Rundfunkbeitrag erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen erfüllt sind und die Abmeldung gemeldet wurde. Eine echte rückwirkende Abmeldung ist selten möglich. Allerdings können zu viel gezahlte Beiträge teilweise erstattet werden, wenn der Wegfall der Beitragspflicht eindeutig nachweisbar ist – etwa durch ein Mietvertragsende vor einigen Monaten. Fügen Sie Unterlagen mit genauen Daten bei und bitten Sie schriftlich um Prüfung der Rückwirkung.

  2. Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?

    Ja, bei dauerhaftem Umzug ins Ausland endet die Beitragspflicht für Ihre bisherige Wohnung in Deutschland, sobald Sie diese nicht mehr innehaben. Eine aktive Abmeldung beim Beitragsservice ist erforderlich, inklusive Nachweis über die Abmeldung aus Deutschland. Ohne Abmeldung kann die Zahlungsverpflichtung formal weiterlaufen, auch wenn Sie sich längst im Ausland befinden.

  3. Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich keine Geräte habe?

    Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 nicht mehr gerätebezogen erhoben, sondern pro Wohnung. Das Argument “Ich habe kein Radio, keinen Fernseher und kein Internet” führt daher nicht zur Befreiung. Anerkannt werden nur die gesetzlich vorgesehenen Befreiungs- und Ermäßigungsgründe wie der Bezug bestimmter Sozialleistungen oder eine anerkannte Behinderung.

  4. Was passiert, wenn ich einfach nicht reagiere oder nicht abmelde?

    Der Beitragsservice fordert weiterhin Beiträge und verschickt Mahnungen. Bei anhaltender Nichtzahlung sind Vollstreckungsmaßnahmen durch das Finanzamt oder Gerichtsvollzieher möglich. Reagieren Sie auf jedes Schreiben und klären Sie Unklarheiten frühzeitig, anstatt Forderungen zu ignorieren.

  5. Wie finde ich meine Beitragsnummer für die Abmeldung?

    Die Beitragsnummer steht auf allen Schreiben des Beitragsservice – etwa auf Bescheiden oder Zahlungsaufforderungen – oben im Briefkopf. Prüfen Sie auch Kontoauszüge oder E-Mail-Bestätigungen, falls Sie Unterlagen verlegt haben. Im Notfall können Sie sich über die Servicekontakte unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum helfen lassen.

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