Ein Umzug bringt Dutzende Aufgaben mit sich: Kartons packen, Nachsendeauftrag stellen, Verträge aktualisieren. Ein Punkt, der dabei oft untergeht, ist die Ummeldung des Rundfunkbeitrags. Wer die neue Adresse nicht rechtzeitig beim Beitragsservice meldet, riskiert Mahnungen und rückwirkende Nachforderungen. Dieser Beitrag erklärt alle Schritte, Fristen und Sonderfälle rund um das Thema GEZ ummelden.
Wichtige Hinweise auf einen Blick
- Die Ummeldung des Rundfunkbeitrags ist bei jedem Umzug Pflicht. Eine automatische Ummeldung erfolgt nicht durch das Einwohnermeldeamt.
- Die Adressänderung muss selbst beim Beitragsservice gemeldet werden; weder Nachsendeauftrag noch Meldedatenabgleich ersetzen diesen Schritt.
- Die GEZ heißt seit 2013 offiziell ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Im Alltag verwenden viele Menschen weiterhin den Begriff GEZ.
- Jeder Haushalt in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag zahlen, unabhängig von der Anzahl der Geräte. Der Beitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat (Stand 2026).
- Die Ummeldung ist vor allem bei Umzug, Namensänderung und Haushaltszusammenlegung nötig.
- Die Ummeldung kann online oder schriftlich erfolgen: entweder über das Online Formular auf rundfunkbeitrag.de oder per Post an den Beitragsservice 50656 Köln.
Einführung: Was bedeutet „GEZ ummelden“ heute?
Bis Ende 2012 zog die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Rundfunkgebühren je nach vorhandenen Empfangsgeräten ein. Seit dem 1. Januar 2013 erhebt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einen pauschalen Rundfunkbeitrag pro Wohnung. GEZ ummelden bedeutet heute also, die eigenen Daten (Adresse, Namen, Bankverbindung) beim Beitragsservice zu aktualisieren, wenn sich etwas ändert.
Alle Bürgerinnen und Bürger mit eigener Wohnung sind betroffen. Ob jemand einen Fernseher besitzt, Radio hört oder ausschließlich Streaming-Dienste nutzt, spielt seit 2013 keine Rolle mehr. Die Beitragspflicht knüpft allein an das Vorhandensein einer Wohnung in Deutschland an.
Die Ummeldung dient einem konkreten Zweck: Sie verhindert, dass auf die alte Adresse weiter Bescheide laufen, Mahnungen entstehen oder ein zweites Beitragskonto angelegt wird. Nach einem Umzug sollten Sie wichtige Vertragspartner über Ihre neue Adresse informieren, und der Beitragsservice gehört zu den ersten auf dieser Liste. Prüfen Sie bei Umzügen innerhalb Deutschlands immer, ob am neuen Wohnort bereits ein Beitragskonto für den Haushalt existiert.
Rechtlicher Hintergrund: Rundfunkbeitrag statt GEZ-Gebühr

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) bildet die gesetzliche Grundlage für den Beitrag. Statt wie früher die Anzahl der Empfangsgeräte zu zählen, gilt seit 2013 ein einfaches Prinzip: eine Wohnung, ein Beitrag.
- Der Rundfunkbeitrag beträgt seit dem 1. August 2021 monatlich 18,36 Euro. Die Rundfunkgebühren sind quartalsweise fällig, also 55,08 Euro alle drei Monate. Alternativ können Beitragszahler halbjährlich (110,16 Euro) oder jährlich (220,32 Euro) im Voraus zahlen.
- Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) empfiehlt ab dem 1. Januar 2027 eine Erhöhung auf 18,64 Euro pro Monat.
- Einwohnermeldeämter übermitteln Meldedaten regelmäßig an den Beitragsservice. Dieser Meldedatenabgleich deckt unbezahlte Beiträge auf, ersetzt aber nicht die persönliche Ummeldung durch die betroffenen Personen.
- Die Beitragspflicht beginnt mit dem Einzug in eine Wohnung und endet mit der Abmeldung dieser Wohnung. Das Einrichten oder Abschaffen eines Fernsehers hat darauf keinen Einfluss.
Wann muss ich die GEZ ummelden?
Die Ummeldung wird in mehreren typischen Situationen nötig. Hier die häufigsten Fällen:
Umzug innerhalb derselben Stadt: Die Beitragsnummer bleibt in der Regel bestehen. Sie müssen lediglich die neue Adresse mitteilen, damit Bescheide korrekt zugestellt werden.
Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland: Auch hier bleibt die Beitragsnummer erhalten. Zusätzlich zur Adressänderung ist das genaue Einzugsdatum anzugeben.
Zusammenzug von Paaren oder WG-Gründung: Prüfen Sie, ob im neuen Haushalt bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt. Existiert dort schon ein Beitragskonto, kann das eigene Konto abgemeldet werden, sofern die andere Person die Zahlung weiterführt.
Namensänderung (z. B. nach Heirat oder Scheidung): An der Beitragspflicht ändert sich nichts; die neuen Namen müssen aber über das Online Formular „Daten ändern“ oder per Post mitgeteilt werden.
Änderung der Bankverbindung oder Zahlungsart: Wer etwa zum SEPA Lastschriftverfahren wechselt oder neue Kontodaten hat, teilt dies über ein eigenes Änderungsformular mit.
Sonderfälle wie ein Einzug in eine Pflegeeinrichtung oder ein Umzug ins Ausland werden weiter unten behandelt.
Fristen: Bis wann muss die Ummeldung erfolgen?
Für die Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde gilt eine klare Regel: In Deutschland sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug umzumelden. Die Frist beginnt am Tag des tatsächlichen Einzugs und nicht am Tag des Vertragsbeginns. Die Ummeldung des Wohnsitzes ist im Bundesmeldegesetz geregelt und in vielen Kommunen mittlerweile auch elektronisch möglich. Sie ist grundsätzlich gebührenfrei, wenn sie fristgerecht erfolgt. Für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für alle Personen sowie eine Wohnungsgeberbestätigung; der Mietvertrag allein reicht nicht aus. Eine vorherige Ummeldung ist in der Regel nicht möglich.
Die Ummeldung beim Beitragsservice hat keine starre Tagesfrist, soll aber laut Beitragsservice „unverzüglich“ erfolgen. Die Empfehlung lautet: Adresse innerhalb von vier Wochen nach Einzug in die neue Wohnung ändern. Der Beitrag wird rückwirkend ab dem Einzugsmonat fällig, auch wenn die Änderung erst Monate später mitgeteilt wird.
Wer zu lange wartet, riskiert Nachforderungen, Säumniszuschläge und ein Bußgeld, wenn die Frist zur Ummeldung bei der Meldebehörde überschritten wird. Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post fängt in den ersten Monaten zwar Briefe ab, ersetzt aber weder die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt noch die Adressänderung beim Beitragsservice.
GEZ online ummelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Online Formular
Die Ummeldung kann online oder schriftlich erfolgen. Der schnellste Weg führt über die Webseite rundfunkbeitrag.de.
- Webseite aufrufen: Navigieren Sie zum Bereich „Bürgerinnen und Bürger“ und wählen Sie „Daten ändern“ oder „Adresse ändern“.
- Beitragsnummer bereithalten: Die 9-stellige Beitragsnummer identifiziert Ihr Beitragskonto. Sie finden sie auf früheren Beitragsbescheiden, Schreiben des Beitragsservice oder Kontoauszügen mit Rundfunkbeitragsabbuchung.
- Änderungstyp auswählen: Klicken Sie auf „Umzug/Adressänderung“. Tragen Sie die alte und die neue Adresse ein, einschließlich Postleitzahl, Ort und ggf. Adresszusätzen (Hinterhaus, Etage).
- Einzugsdatum eintragen: Geben Sie das genaue Datum (Tag, Monat, Jahr) an. Davon hängt der Beginn der Beitragspflicht an der neuen Adresse ab.
- Weitere Personen im Haushalt angeben: Wenn weitere volljährige Personen einziehen, können deren Daten eingetragen werden. Das verhindert, dass der Beitragsservice ein zusätzliches Beitragskonto anlegt.
- Bankverbindung und Zahlungsweise prüfen: Im selben Online Formular können Sie die Bankdaten (IBAN, Kontoinhaber) aktualisieren oder auf das SEPA Lastschriftverfahren umstellen.
- Absenden: Die Online-Ummeldung dauert in der Regel wenige Minuten. Eine Bestätigung erhalten Sie per E Mail oder Post.
GEZ per Post ummelden: Formular schriftlich einreichen

Wer den schriftlichen Weg bevorzugt, findet auf rundfunkbeitrag.de im Bereich „Formulare“ ein PDF zum Download. Der Ablauf:
- Formular herunterladen: Das PDF-Ummeldeformular „Name, Adresse, Zahlungsweise ändern“ steht unter „Bürgerinnen und Bürger“ → „Formulare“ bereit.
- Ausdrucken und per Post versenden: Das Formular muss vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben werden. Unvollständige oder nicht unterschriebene Formulare führen zu Rückfragen und Verzögerungen.
- Versandadresse: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln (Postfachadresse, keine Straßenangabe nötig).
- Versandart: Empfehlenswert ist ein Einschreiben (Einwurfeinschreiben), um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben.
- Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung per Post dauert erfahrungsgemäß länger als die Online-Ummeldung. Die Bestätigung erfolgt postalisch.
Erforderliche Unterlagen und Angaben für die Ummeldung
Für eine reibungslose Bearbeitung benötigen Sie folgende Daten:
Angabe | Details |
|---|---|
Beitragsnummer | 9-stellig; auf Beitragsbescheiden, Kontoauszügen oder Schreiben des Beitragsservice zu finden |
Alte Adresse | Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, ggf. Adresszusatz |
Neue Adresse | Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, ggf. Adresszusatz (Zimmer, Etage, Hinterhaus) |
Einzugsdatum | Tag, Monat, Jahr; bestimmt den Beginn der Beitragspflicht an der neuen Adresse |
Bankdaten | IBAN und Kontoinhaber, falls SEPA Lastschriftverfahren genutzt oder geändert wird |
Weitere Personen | Namen volljähriger Mitbewohner, um Doppelanmeldungen zu vermeiden |
Die Beitragsnummer ist für die Ummeldung erforderlich. Wer sie nicht findet, kann sie beim Beitragsservice unter Angabe von Namen, Geburtsdatum und Adresse erfragen.
Ummeldegründe im Detail: Umzug, Name, Haushalt
Die Möglichkeit zur Ummeldung besteht in verschiedenen Konstellationen. Die häufigsten Gründe im Überblick:
Wer zum ersten Mal eine eigene Wohnung bezieht (zum Beispiel als Azubi oder Student), muss in der Regel eine Neuanmeldung beim Beitragsservice vornehmen, nicht nur eine Adressänderung. Das gilt auch dann, wenn zuvor bei den Eltern gewohnt und dort kein eigenes Beitragskonto bestand.
Zieht eine Person in einen bereits beitragspflichtigen Haushalt (etwa zum Partner oder in eine WG), kann das eigene Beitragskonto abgemeldet werden. Voraussetzung: Ein anderer Bewohner führt die Zahlung über sein Konto weiter. Beim Beitragsservice muss die Beitragsnummer der zahlenden Person angegeben werden.
Bei einer Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ändert sich an der Beitragspflicht nichts. Die Stammdaten (alter und neuer Name) müssen dem Beitragsservice aber mitgeteilt werden, damit Bescheide korrekt zugestellt werden.
Vergrößert sich ein Haushalt (zum Beispiel ziehen Eltern zum erwachsenen Kind), lohnt ein Blick darauf, ob am Wohnort schon ein Beitragskonto existiert. Falls ja, kann das zweit Konto abgemeldet werden, um doppelte Zahlung zu vermeiden.
Trennt sich ein Paar nach einem Zusammenzug, muss die Person, die auszieht und eine eigene Wohnung bezieht, ein neues Beitragskonto anmelden. Die verbleibende Person führt das bestehende Konto weiter.
Abmelden statt ummelden: Wann kann der Rundfunkbeitrag entfallen?
Eine Abmeldung ist nur in klar definierten Fällen zulässig. Die Antworten auf die Frage, ob abgemeldet statt umgemeldet werden kann, hängen von der Lebenssituation ab:
- Umzug ins Ausland ohne Wohnung in Deutschland: Abmeldung möglich unter Vorlage einer Abmeldebescheinigung.
- Vollständige Aufgabe des Haushalts, etwa bei dauerhaftem Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung: Abmeldung mit Einzugsnachweis der Einrichtung.
- Tod des Beitragszahlers: Erben oder Angehörige können das Beitragskonto abmelden.
- Zusammenzug zweier Haushalte: Eine Person führt das Beitragskonto weiter, die andere meldet sich unter Angabe der gemeinsamen Beitragsnummer ab.
Ein Verzicht auf Fernseher, Radio oder internetfähige Geräte ist seit 2013 kein zulässiger Grund für eine Abmeldung. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der Nutzung des Angebots von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Abmeldungen erfolgen über ein spezielles Formular (online oder per Post). Nachweise wie Abmeldebescheinigungen oder Bescheinigungen der Pflegeeinrichtung müssen beigefügt werden.
Ermäßigungen und Befreiungen: Sozial- und Härtefälle
Die Beitragshöhe kann sich unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren oder ganz entfallen. Die Befreiung erfordert einen Antrag und Nachweise; sie wird nicht automatisch gewährt.
Vollständige Befreiung können unter anderem beantragen:
- Empfänger von Bürgergeld (Grundsicherung nach SGB II)
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Grundsicherung im Alter
- Empfänger von BAföG können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, sofern sie nicht bei den Eltern wohnen
- Taubblinde Menschen sind komplett vom Rundfunkbeitrag befreit
Ermäßigung erhalten zum Beispiel Menschen mit Behinderung, die das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis tragen. Rentner mit Merkzeichen RF zahlen einen ermäßigten Beitrag von 6,12 Euro monatlich (ein Drittel des regulären Beitrags). Menschen mit Behinderung ab 60 % erhalten ebenfalls Ermäßigungen, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist ein eigenständiges Verfahren und muss zusätzlich zur Ummeldung gestellt werden. Dem Antrag sind Kopien der Nachweise beizulegen (Bewilligungsbescheid, Schwerbehindertenausweis). Aktuelle Voraussetzungen und die passenden Formulare finden Sie direkt auf rundfunkbeitrag.de, da sich Regelungen ändern können. Rückwirkend kann eine Befreiung bis zu drei Jahre anerkannt werden, wenn die Voraussetzungen durchgehend erfüllt waren.
Zweitwohnung und Nebenwohnung: Besonderheiten beim Ummelden
Neben der Hauptwohnung können auch Zweitwohnungen und eine Nebenwohnung beitragspflichtig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Befreiungsmöglichkeiten für Personen bestehen, die bereits für ihre Hauptwohnung den vollen Beitrag zahlen. Diese Befreiung wird jedoch nicht automatisch gewährt; ein Antrag beim Beitragsservice ist nötig.
Jede beitragspflichtige Wohnung mit eigener Adresse muss separat gemeldet werden. Das gilt auch für eine Ferienwohnung, die privat genutzt wird. Im Online Formular existieren entsprechende Auswahlfelder für Haupt- und Nebenwohnung sowie für Befreiungsanträge.
Wer mehrere Wohnsitze hat, sollte schriftliche Bestätigungen wie Meldebescheinigungen oder Steuerbescheide bereithalten. Diese Dokumente beschleunigen die Bearbeitung und belegen, welche Wohnung die Hauptwohnung und welche die Nebenwohnung ist.
Häufige Fehler bei der GEZ-Ummeldung und wie man sie vermeidet

Viele Menschen stolpern bei der Ummeldung über vermeidbare Fehler. Die häufigsten:
- Fehlende oder falsche Beitragsnummer: Ohne die korrekte 9-stellige Nummer kann der Beitragsservice die Änderung nicht zuordnen. Prüfen Sie alte Bescheide, Kontoauszüge mit Rundfunkbeitragsabbuchung oder stellen Sie bei Rückfragen eine Anfrage über das Kontaktformular.
- Ungenaues Einzugsdatum: Wer ein falsches Datum angibt, riskiert Nachforderungen oder Überzahlungen. Tragen Sie das tatsächliche Einzugsdatum ein, nicht das Datum des Mietvertragsbeginns.
- Keine Prüfung auf bestehendes Beitragskonto im neuen Haushalt: Ziehen zwei Personen zusammen, die jeweils ein eigenes Konto führen, drohen doppelte Zahlungen. Klären Sie vor der Anmeldung, ob im neuen Haushalt bereits jemand zahlt.
- Verlass auf das Einwohnermeldeamt: Eine automatische Ummeldung erfolgt nicht bei Umzügen. Der Meldedatenabgleich informiert den Beitragsservice zwar über neue Adressen, aber die eigene Ummeldung ersetzt er nicht. Im schlimmsten Fall entsteht ein zweites Konto.
- Unvollständige Papierformulare: Fehlende Unterschrift, leere Pflichtfelder oder unleserliche Angaben führen zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung um Wochen.
Was passiert, wenn ich die GEZ nicht ummelde?
Wer die Ummeldung versäumt, kommt selten unbemerkt davon. Der Beitragsservice erfährt über den Meldedatenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern mittelfristig vom Umzug. Die Konsequenzen:
- Rückwirkende Beitragsfestsetzung: Der Beitrag wird ab dem Monat des Einzugs fällig, unabhängig davon, wann die Ummeldung tatsächlich erfolgt.
- Mahnungen und Säumniszuschläge: Offene Beträge werden angemahnt. Bei weiterer Nichtzahlung fallen Säumniszuschläge an.
- Vollstreckungsmaßnahmen: Im Extremfall kann der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid erlassen und die Forderung vollstrecken lassen.
- Bußgeld: Ein Bußgeld kann verhängt werden, wenn die Frist zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt überschritten wird.
Frühzeitige eigenständige Änderungen mitteilen spart Ärger und Geld. Bei Unklarheiten hilft eine schriftliche Klärung unter Angabe der Beitragsnummer.
Praktische Checkliste für die GEZ-Ummeldung beim Umzug
- [ ] Beitragsnummer und genaues Einzugsdatum bereitlegen.
- [ ] Prüfen, ob im neuen Haushalt bereits ein Beitragskonto existiert.
- [ ] Entscheiden: Ummeldung über das Online Formular auf rundfunkbeitrag.de oder per Post.
- [ ] Formular vollständig ausfüllen: neue Adresse angeben, ggf. Bankdaten und Zahlungsart aktualisieren.
- [ ] Bestätigung abwarten und alle Unterlagen (Bescheide, Schreiben, Antworten) sorgfältig abheften.
Ein Umzug bringt viele Aufgaben mit sich, darunter auch die wichtige Pflicht, den Rundfunkbeitrag beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) umzumelden. Die Ummeldung ist notwendig, um sicherzustellen, dass Bescheide und Zahlungsaufforderungen an die richtige Adresse gehen und keine Doppelzahlungen entstehen. Die Ummeldung erfolgt nicht automatisch durch das Einwohnermeldeamt und muss innerhalb von vier Wochen nach dem Einzug selbst vorgenommen werden.
Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat und ist für jeden Haushalt verpflichtend, unabhängig von der Nutzung von Fernseher oder Radio. Die Ummeldung kann bequem online über das Formular auf rundfunkbeitrag.de oder schriftlich per Post erfolgen. Für die Ummeldung benötigen Sie die 9-stellige Beitragsnummer, die auf früheren Bescheiden oder Kontoauszügen zu finden ist.
Wichtige Ummeldegründe sind der Umzug innerhalb oder außerhalb der Stadt, Namensänderungen, Haushaltszusammenlegungen oder Änderungen der Bankverbindung. Bei Zusammenzügen sollte geprüft werden, ob bereits ein Beitragskonto besteht, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa bei Auslandsumzug oder Einzug in eine Pflegeeinrichtung.
Wer die Ummeldung versäumt, riskiert Nachforderungen, Mahnungen und Bußgelder. Daher empfiehlt es sich, die Ummeldung zeitnah und vollständig vorzunehmen. Zusätzlich gibt es Möglichkeiten zur Ermäßigung oder Befreiung vom Beitrag für bestimmte soziale Gruppen, die separat beantragt werden müssen.
Diese Zusammenfassung fasst die wichtigsten Punkte zur GEZ-Ummeldung bei einem Umzug zusammen und hilft dabei, den Prozess einfach und korrekt zu gestalten.
FAQ zum Thema „GEZ ummelden“
Kann ich meine GEZ-Ummeldung telefonisch erledigen?
Telefonische Auskünfte beim Beitragsservice sind möglich. Per Anruf können Sie offene Fragen klären, Ihre Beitragsnummer erfragen oder den Status einer Änderung prüfen. Eine verbindliche Ummeldung muss jedoch schriftlich erfolgen, entweder über das Online Formular oder per Post. Am Telefon werden keine rechtsverbindlichen Änderungsaufträge angenommen.
Was mache ich, wenn ich meine Beitragsnummer verloren habe?
Die Beitragsnummer steht auf früheren Bescheiden, Kontoauszügen mit Rundfunkbeitragsabbuchung oder Schreiben des Beitragsservice. Wer keine dieser Unterlagen mehr findet, kann über ein Kontaktformular auf der Webseite rundfunkbeitrag.de oder schriftlich unter Angabe von Namen, Geburtsdatum und Adresse beim Beitragsservice nach der Nummer fragen. Die Antworten kommen per Post oder E Mail.
Ich ziehe im laufenden Monat um. Zahle ich doppelt Rundfunkbeitrag?
Pro Wohnung und Monat fällt nur ein Beitrag an. Wenn Sie zur Monatsmitte von einer eigenen Wohnung in eine neue eigene Wohnung wechseln, läuft die Beitragspflicht lückenlos weiter, aber ein doppelter Monatsbeitrag wird nicht erhoben. Voraussetzung: Die alte Wohnung wird korrekt abgemeldet oder die Adresse rechtzeitig geändert.
Muss ich den Rundfunkbeitrag auch für eine Studenten-WG zahlen?
Wohngemeinschaften gelten als eine beitragspflichtige Wohnung. In der Regel zahlt nur ein Bewohner den Beitrag. Die anderen WG-Mitglieder sollten im Anmeldung- oder Ummeldeformular als weitere Personen im Haushalt angegeben werden. So legt der Beitragsservice keine zusätzlichen Beitragskonten an.
Gilt der Rundfunkbeitrag auch, wenn ich im Ausland studiere oder arbeite?
Die Beitragspflicht ist an eine Wohnung in Deutschland geknüpft. Wer seine deutsche Wohnung vollständig aufgibt und längere Zeit im Ausland lebt, kann unter Umständen eine Abmeldung vornehmen. Dafür müssen Nachweise (zum Beispiel die Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt) beim Beitragsservice eingereicht werden. Bleibt die Wohnung in Deutschland bestehen, etwa als Nebenwohnung, läuft die Beitragspflicht weiter.





